Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2024 (656.010)
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Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2024

Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2024 vom 4. Dezember 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 3, Art. 67 und Art. 75 des Steuergesetzes vom 25. April
1999 (StG), beschliesst:

Art. 1

1 Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr
2024 beträgt 96%.
2 Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2024 beträgt 6%.
3 Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2024 beträgt 0.5 Promille.
4 Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen für Gewinnanteile, welche im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, beträgt für das Jahr 2024 25%.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

04.12.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung 2023-20

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 04.12.2023 01.01.2024 Erstfassung 2023-20
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