Regierungsratsbeschluss über das Inkrafttreten der Planungs- und Baugesetzgebung
                            Regierungsratsbeschluss  über das Inkrafttreten der Planungs- und  Baugesetzgebung  vom 12. Dezember 2023 (Stand 1. Januar 2024)  Der Regierungsrat von Nidwalden,  gestützt auf Art. 65 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 178  und 207 des Gesetzes vom 21.  Mai 2014 über die Raumplanung und  das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG)  1  )  ,  beschliesst:  Ziff.  1  1  Der   Regierungsrat   hat   verschiedene   Bestimmungen   des   Planungs-  und   Baugesetzes   (PBG)  2  )     und   der   Planungs-   und   Bauverordnung  (PBV)  3  )    bereits vorzeitig für alle Gemeinden in Kraft gesetzt. Die noch  nicht für alle Gemeinden anwendbaren Bestimmungen sind mit ►◄ ge  -  kennzeichnet.  Ziff.  2  1  Die Bestimmungen des PBG  4  )   und der PBV  5  )   sowie die Interkantonale  Vereinbarung   vom   22.  September   2005   über   die   Harmonisierung   der  Baubegriffe (IVHB)  6  )   treten wie folgt gemeindeweise vollständig in Kraft:  Gemeinde  Inkrafttreten  Beckenried  noch nicht in Kraft  Buochs  noch nicht in Kraft  Dallenwil  noch nicht in Kraft  Emmetten  noch nicht in Kraft  1)  NG 611.1  2)  NG 611.1  3)  NG 611.11  4)  NG 611.1  5)  NG 611.11  6)  NG 611.2  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinde  Inkrafttreten  Ennetbürgen  noch nicht in Kraft  Ennetmoos  noch nicht in Kraft  Hergiswil  1. Januar 2024  Oberdorf  noch nicht in Kraft  Stans  noch nicht in Kraft  Stansstad  1. Januar 2024  Wolfenschiessen  noch nicht in Kraft  2  Die Bestimmungen des BauG  7  )   und der BauV  8  )   treten im gleichen Zeit  -  punkt gemeindeweise ausser Kraft.  7)  NG 611.01  8)  NG 611.011  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  12.12.2023  01.01.2024  Erlass  Erstfassung  2023-050  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  12.12.2023  01.01.2024  Erstfassung  2023-050  4