Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen vom 19. November 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Oktober 2022
1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:
2 Ziff. 1
1 Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandset - zung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nut - zungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwert - steuer bewilligt die Regierung.
1 ABl 2022-00.082.246.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 14. Juni 2023, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 19. November 2023, in Vollzug ab 1. Januar 2024.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2023-076 19.11.2023 01.01.2024 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.11.2023 01.01.2024 Erlass Grunderlass 2023-076
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