Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters (Gesellschaftsregisterverordnung - GesRV)
GesRV
Ausfertigungsdatum: 16.12.2022
Vollzitat:
"Gesellschaftsregisterverordnung vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2422)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.12.2022 I 2422 vom Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie tritt gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 1.1.2024 in Kraft.
§ 1 Anwendung der Handelsregisterverordnung
(1) Für die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters ist die Handelsregisterverordnung entsprechend anwendbar, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die entsprechende Anwendung der Handelsregisterverordnung nach Absatz 1 steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) einer offenen Handelsgesellschaft mit den Maßgaben gleich, dass
1. an die Stelle der Firma der offenen Handelsgesellschaft der Name der Gesellschaft tritt und
2. an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft die Gesellschafter der Gesellschaft treten.
§ 2 Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters
(1) Jede Gesellschaft ist unter einer fortlaufenden Nummer (Registerblatt) in das Gesellschaftsregister einzutragen.
(2) Bei der Führung des Registers sind die Muster der Anlagen 1 bis 4 zu verwenden.
§ 3 Anmeldung und Eintragung
(1) In der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Gesellschaftsregister soll auch der Gegenstand der Gesellschaft angegeben werden, soweit er sich nicht aus deren Namen ergibt. Dies gilt auch für die Anmeldung der Umwandlung oder des Statuswechsels in eine Gesellschaft.
(2) Als Gesellschafter ist eine Gesellschaft nur in das Gesellschaftsregister einzutragen, wenn sie ihrerseits im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn der Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft angemeldet wird.
§ 4 Inhalt der Eintragungen in das Gesellschaftsregister
(1) In Spalte 1 des Gesellschaftsregisters ist die laufende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Eintragungen einzutragen.
(2) In Spalte 2 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: der Name der Gesellschaft,
2. unter Buchstabe b:
a) der Sitz der Gesellschaft,
b) die Anschrift der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und
c) die Errichtung oder die Aufhebung von Zweigniederlassungen der Gesellschaft unter jeweiliger Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl, die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und, falls dem Namen der Gesellschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, die Angabe dieses Zusatzes.
Mit der Eintragung nach Satz 1 Nummer 1 erhält der Name der Gesellschaft den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“.
(3) In Spalte 3 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: die allgemeine Regelung zur Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschafter und die Liquidatoren,
2. unter Buchstabe b:
a) die Gesellschafter,
b) die als solche bezeichneten Liquidatoren.
Gesellschafter und Liquidatoren nach Satz 1 Nummer 2 sind jeweils mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort einzutragen. Handelt es sich bei einem solchen Gesellschafter oder Liquidator um eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, so sind deren Firma oder Name, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, Art und Ort des zuständigen Registers und Registernummer einzutragen. Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter Buchstabe b einzutragenden Personen von den in Spalte 3 unter Buchstabe a eingetragenen Angaben ab, so ist die besondere Vertretungsbefugnis bei den jeweiligen Personen zu vermerken.
(4) In Spalte 4 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: die Rechtsform der Gesellschaft,
2. unter Buchstabe b:
a) die Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der Gesellschaft; das Erlöschen der Gesellschaft sowie Löschungen von Amts wegen;
b) Statuswechsel;
c) Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz;
d) die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses; die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter den Voraussetzungen des § 707b Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte nach § 277 der Insolvenzordnung; die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung.
(5) In Spalte 5 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben einzutragen:
1. unter Buchstabe a: der Tag der Eintragung,
2. unter Buchstabe b: sonstige Bemerkungen.
(6) Enthält eine Eintragung im Gesellschaftsregister einen in ein öffentliches Register eingetragenen Rechtsträger, so sind im Gesellschaftsregister auch Art und Ort des Registers und die Registernummer dieses Rechtsträgers zu vermerken.
§ 5 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). Registerbekanntmachungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 5 abzufassen.
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 und § 4) Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2424)
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München | Nummer der Gesellschaft: GsR 3142 |
Nummer der Eintragung |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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5 |
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Anmerkung:
Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
*
Rötungen sind hier weggelassen.
**
Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a der Handelsregisterverordnung.
***
Die Durchkreuzung oder die auf sonstige Weise erfolgte Kenntlichmachung des Registerblattes als gegenstandslos ist hier weggelassen.
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Gesellschaftsregister
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2425)
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München | Nummer der Gesellschaft: GsR 3142 |
Nummer der Eintragung |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
… | … | … | … | … |
… |
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… |
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Dieser Vermerk ist dem Statuswechselvermerk gemäß § 707c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht beizufügen, wenn die Eintragung der (fortgesetzten) Gesellschaft in das aufnehmende Register am selben Tag erfolgt.
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Handelsregister
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2426)
Handelsregister des Amtsgerichts München |
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Nummer der Eintragung |
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| Prokura |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 |
|
| Gesamtprokura mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen Schmidt-Martens, Stefan, geb. am …, München |
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|
2 | … | … | … | … | … |
Anlage 4 (zu § 2 Absatz 2) Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2427)
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts | Nummer der Gesellschaft: GsR |
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts | ||
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1. | Anzahl der bisherigen Eintragungen: | |
2. |
| |
3. |
| |
4. |
| |
5. | Tag der letzten Eintragung: |
Anmerkung:
Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Anlage 5 (zu § 5 Satz 2) Muster für Registerbekanntmachungen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2428)
[Bezeichnung des zuständigen Gerichts], |
Aktenzeichen: [Registernummer] |
[Anlass der Bekanntmachung] |
[gegebenenfalls Datum der Eintragung] |
[Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz], |
[Inhalt der Bekanntmachung] |
Tag der Registerbekanntmachung: [Datum]. |
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