Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für neue Mietverträge
                            Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars  für neue Mietverträge  vom 18.12.2023 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2024)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf Artikel 27 des Ausführungsgesetzes vom 9.  Mai 1996 über den  Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) und Ar  -  tikel  5 der Verordnung vom 30.  November 2010 über den Mietvertrag und  den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVV);  in Erwägung:  Gemäss Artikel 27 Abs.  1 MPVG muss ein Vermieter von Wohnungen im  Kanton beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, solange der Wohnungs  -  mangel anhält, das offizielle Formular nach Artikel  270 Abs.  2 des Obligatio  -  nenrechts (OR) verwenden.  Gemäss Artikel 5 MPVV besteht ein Wohnungsmangel im Sinne des Geset  -  zes, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton unter 1,8  % des Wohnungs  -  bestands liegt.  Am 1. Juni 2023 betrug der Leerwohnungsbestand im Kanton 1,38  % (Stand:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2253  freie Wohnungen bei einem Bestand, am 31.  Dezember 2022, von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            163  750  Wohnungen).  Es besteht also klar Wohnungsmangel, und die Verwendung des entsprechen  -  den Formulars muss im ganzen Kanton obligatorisch erklärt werden.  Auf Antrag der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Die Verwendung des offiziellen Formulars beim Abschluss eines neuen  Mietvertrags nach Artikel 270 Abs. 2 des Obligationenrechts wird im ganzen  Kanton obligatorisch erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Das offizielle Formular ist beim Wohnungsamt und auf dessen Website er  -  hältlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.12.2023  Erlass  Grunderlass  01.01.2024  2023_126  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  18.12.2023  01.01.2024  2023_126