Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz... (I C/21/3)
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Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz

I C/21/3 Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz Vom 12. August 2014 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 99 Buchstabe b der Kantonsverfassung 1 ) und Artikel 14 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Registerharmonisierungsgesetz 2 ) , verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Nutzung einer kantonalen Da - tenplattform.

Art. 2 Zuständigkeit

1 Die Abteilung Informatik ist für die Sicherstellung des Betriebs der kanto - nalen Datenplattform zuständig.

Art. 3 Datenlieferung an Datenplattform

1 Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden übermitteln von jeder in ihrem Einwohnerregister verzeichneten Personen die Personendaten (Identifikato - ren und Merkmale) gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Harmoni - sierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) auf die Datenplattform.
2 Sie haben jegliche Änderungen der Personendaten gemäss Artikel 6 RHG fortlaufend und unmittelbar der Datenplattform zu übermitteln.
3 Die in elektronischer Form zu liefernden Personendaten haben die gleichen technischen Qualitätsanforderungen aufzuweisen, wie sie die eidgenössi - sche Registerharmonisierungsgesetzgebung für die Lieferung der in Artikel 6 RHG aufgeführten Personendaten an das Bundesamt für Statistik vor - schreibt.

Art. 4 Datenhoheit

1 Die Hoheit über die der Datenplattform gelieferten Daten bleibt bei den Gemeinden. Nur sie sind berechtigt, Daten zu ändern und Dritten über die in die Datenplattform aufgenommenen Personendaten Auskunft zu erteilen. 1) GS I A/1/1 2) GS I C/21/2 SBE 2014 42 1
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Art. 5 Zugriff auf Datenplattform

1 Die zugriffsberechtigten Verwaltungsstellen, der Gegenstand und die Mo - dalitäten der Zugriffsberechtigung auf die Datenplattform werden im Anhang bezeichnet.
2 Zugriff auf die Datenplattform innerhalb der berechtigten Verwaltungsstelle haben die Personen, die mit der Erfüllung der entsprechenden Verwaltungs - aufgabe betraut sind. Die Leitung der Verwaltungsstelle bestimmt diese Per - sonen.
3 Es werden folgende Zugriffsberechtigungen unterschieden:
a. Einfach-Abfrage: Berechtigung für den einfachen Lese-Zugriff auf aktuelle Personendaten;
b. Historie: Berechtigung für den Zugriff auf nicht mehr aktuelle Per - sonendaten um Abläufe nachvollziehbar zu machen;
c. Export: Berechtigung für den elektronischen Datenexport;
d. Automatisiert: Berechtigung zum automatischen Bezug von Perso - nendaten via Schnittstelle mit Fachapplikationen.

Art. 6 Wegzug; Todesfall

1 Nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Wegzug aus dem Kanton oder dem To - destag sind keine Zugriffe auf die Personendaten der Weggezogenen oder Verstorbenen mehr zu gewähren.

Art. 7 Kontrolle

1 Datenzugriffe werden protokolliert.
2 Die Abteilung Informatik kontrolliert stichprobenweise die erfolgten Zugriffe auf die Einhaltung dieser Verordnung.

Art. 8 Verantwortung

1 Die Abteilung Informatik sorgt in technischer Hinsicht dafür, dass nur die nach Massgabe von Artikel 5 Absatz 2 bestimmten Zugriffsberechtigungen verfügbar sind.
2 Die Leitung der zum Datenbezug berechtigten Verwaltungsstelle über - wacht die korrekte Handhabung der gewährten Zugriffsrechte.
2
I C/21/3 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle 22.09.2015 01.10.2015 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2015 40 14.08.2018 01.09.2018 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2018 31 01.10.2019 01.11.2019 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2019 29 08.12.2020 01.01.2021 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2020 39 16.11.2021 01.01.2022 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2021 32 29.11.2022 01.01.2023 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2022 55 20.12.2022 01.01.2023 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2022 67 12.12.2023 01.01.2024 Anhang Anhang 1 Inhalt geändert SBE 2023 45 3
I C/21/3 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle Anhang Anhang 1 22.09.2015 01.10.2015 Inhalt geändert SBE 2015 40 Anhang Anhang 1 14.08.2018 01.09.2018 Inhalt geändert SBE 2018 31 Anhang Anhang 1 01.10.2019 01.11.2019 Inhalt geändert SBE 2019 29 Anhang Anhang 1 08.12.2020 01.01.2021 Inhalt geändert SBE 2020 39 Anhang Anhang 1 16.11.2021 01.01.2022 Inhalt geändert SBE 2021 32 Anhang Anhang 1 29.11.2022 01.01.2023 Inhalt geändert SBE 2022 55 Anhang Anhang 1 20.12.2022 01.01.2023 Inhalt geändert SBE 2022 67 Anhang Anhang 1 12.12.2023 01.01.2024 Inhalt geändert SBE 2023 45
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Anhang 1. Merkmalsgruppen der Personendaten nach Artikel 6 RHG und Artikel 20 ASG 1 sowie Artikel 5 GPR 2 Merkmalsgruppe Merkmale und Identifikatoren Personendaten 1 Amtlicher Name Lediger Name Allianzname Name im ausländischen Pass Aliasname Anderer Name Vorname Rufname Name gemäss Deklaration Geburtsdatum Geschlecht Meldungsgemeinde Haupt - bzw. Nebenwohnsitz Zustell - und Wohnadresse Personendaten 2 Versicherungsnummer (AHVN13) AHV - Nummer Personendaten 3 Staatsangehörigkeit Heimatort Ausländerkategorie ( Ausweis gültig bis ) Geburtsort Zivilstand Offizieller Status Zivilstand Datum der Zivilstandsänderung Datum der Trennung Auflösungsgrund Personendaten 4 Herkunftsgemeinde bzw. Herkunftsstaat Datum des Zuzugs / Wegzugs Datum des Umzugs in Meldungsg emeinde Zielgemeinde und Zieladresse bzw. Zielstaat Personendaten 5 Eidgenössischer Gebäudeidentifikator (EGID) Eidgenössischer Wohnungsidentifikator (EWID) Haushaltszugehörigkeit Haushalt sart Personendaten 6 A mtlicher Name Vater A mtlicher Name Mutter Todesdatum Personendaten 7 Konfession Personendaten 8 Zemis - Nr. Auslandschweizer - Stimmregister Name Vorname Strasse Zusatzadresse PLZ/Ort Staat Stimmrecht gültig ab/bis Sprache Geschlecht
1 Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz , ASG; SR 195.1)
2 Gesetz über die politischen Rechte (GS I D/22/2)
2. Zugriffsberechtigte Verwaltungsstellen, Zugriffsberechtigung en Verwaltungsstellen Personendaten 1 Personendaten 2 Personendaten 3 Personendaten 4 Personendaten 5 Personendaten 6 Personendaten 7 Personendaten 8 Auslandschweizer - Stimmregister Einfach - Abfrage Historie Export Automatisiert Zivil - und Strafgericht x x x x x x Verwaltungsgericht x x x x x Schlichtungsbehörde x x x x x x Staatskanzlei x x x x 3 Finanzen und Gesundheit Hauptabteilung Gesundheit x x x x x x x x x Finanzen und Gesundheit Hauptabteilung Steuern x x x x x x x x x x x x Finanzen und Gesundheit Staatskasse x x x Kantonsspital Graubünden Krebsregister x x x x Bildung und Kultur Abteilung Landesbibliothek x x Bildung und Kultur Sonderpädagogik x x x Bildung und Kultur Fachstelle Gesellschaft x x x x Bildung und Kultur Hauptabteilung Höheres Schulwesen und Berufsbildung x x x x x Bildung und Kultur Stipendienwesen x x x x x x x Bau und Umwelt Hauptabteilung Mobilität und Tiefbau x x x Bau und Umwelt Abteilung Tiefbau x x x x x x x Bau und Umwelt Energie x x x x x Bau und Umwelt Geoinformation x x x x x Bau und Umwelt Abteilung Jagd und Fischerei x x x x Volkswirtschaft und Inneres Departementssekretariat x x x Volkswirtschaft und Inneres Handelsregister x x x Volkswirtschaft und Inneres Amtsstelle Arbeit x x x x Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Arbeitsvermittlung ( RAV ) x x x x x
3 Exportberechtigung gilt nur für die Daten des Auslandschweizer - Stimmregisters
Verwaltungsstellen Personendaten 1 Personendaten 2 Personendaten 3 Personendaten 4 Personendaten 5 Personendaten 6 Personendaten 7 Personendaten 8 Auslandschweizer - Stimmregister Einfach - Abfrage Historie Export Automatisiert Volkswirtschaft und Inneres A rbeitslosenkasse x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Behindertenfragen x x x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Fachstelle Asylwesen x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Pflege und Betreuung x x x x x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Kinde s - und Erwachsenenschutz x x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Soziale Dienste x x x x x x x Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Landwirtschaft x x Sozialversicherungen Glarus x x x x x x x Sicherheit und Justiz J ustizvollzug x x x Sicherheit und Justiz Abteilung Verwaltungspolizei x x x Sicherheit und Justiz Betreibungs - und Konkursamt x x x x x 4 x x Sicherheit und Justiz Zivilstandsamt und Zivilstands - und Bürgerrechtsdienst x x x x x x Sicherheit und Justiz Abteilung Migration und Passbüro x x x x x x x Sicherheit und Justiz Hauptabteilung Kantonspolizei x x x x x x x Sicherheit und Justiz Strassenverkehrs - und Schifffahrtsamt x x x x x x Sicherheit und Justiz Zivilschutz x x x x x x x Sicherheit und Justiz Hauptabteilung Staats - und Jugend anwaltschaft x x x x x x Sicherheit und Justiz Sachversicherung, Bereich Brandschutz und Feuerwehrwesen x x x x x x Gemeinde Glarus Einwohnerkontrolle x x x Gemeinde Glarus Nord Einwohnerkontrolle x x x Gemeinde Glarus Süd Einwohnerkontrolle x x x
4 Für die Personendaten 5 ist lediglich das Betreibungsamt zugriffsberechtigt.
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