Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des K... (161.110)
CH - SH

Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

Wahlkreisen zu gelegt. Einwohnerzahl
38'107
18'589
3. Wahlkreis Neuhausen umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
4. Wahlkreis Reiat umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten
5. Wahlkreis Stein umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen
6. Wahlkreis Buchberg -Rüdlingen umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen Total
2 Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
§ 3
1 Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilung s-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan- zen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
2 Der Zuteilungs -Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben w erden.

§ 4 2)

Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt: Zuteilungs -Divisor: 1'429 Quotient Sitze
1. Wahlkreis Schaffhausen Wohnbevölkerung: 38'107 = 26,667 27 Sitze
2. Wahlkreis Klettgau Wohnbevölkerung: 18'589 = 13,008 13 Sitze
= 7,732 8 Sitze = 7,451 7 Sitze = 4,158 4 Sitze -Rüdlingen = 1,189 1 Sitz
60 Sitze
1) und in die kantonale Geset- , in K raft getreten am
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