Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
WeinFöGewV
Ausfertigungsdatum: 04.11.2023
Vollzitat:
"Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein vom 4. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 304)"
Fußnote
(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
Das V wurde als Artikel 1 der V v. 4.11.2023 I Nr. 304 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 Satz 1 dieser V am 10.11.2023 in Kraft.
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