Landratsbeschluss über die Festsetzung eines Steuerrabattes für das Steuerjahr 2009
521.21 Landratsbeschluss über die Festsetzung eines Steuerrabattes für das Steuerjahr 2009 vom 22. Oktober 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 61 Ziffer 7 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3a des Gesetzes vom 22. März 2000 über die Steuern des Kantons und der Gemeinden 2 , beschliesst: 1. Natürlichen Personen wird für das Steuerjahr 2009 für die Kantonssteuer ein Steuerrabatt von 0.05 Einheiten gewährt. Dieser Kantonssteuerfuss beträgt somit für das Steuerjahr 2009 2.58 Einheiten. 2. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Endnoten 1 A 2008, 2124 2 NG 521.1 3 NG 511.1
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