Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen
Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen (Kantonale Messwesenverordnung, kMWV) vom 6. März 2012 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundes - gesetzes vom 9. Juni 1977 über das Messwesen (Messgesetz) 1 ) , beschliesst: § 1 Organisation 1 Der Kanton bildet einen Eichkreis. 2 Das Eichamt (Fachstelle) führt als Vollzugsbehörde die dem Kanton obliegenden Aufgaben im Messwesen durch, soweit eine Aufgabe durch die Gesetzgebung nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen wird. 3 Die Eichmeisterinnen und Eichmeister vollziehen die ihnen durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben. § 2 Aufsicht 1 Das Amt übt die Aufsicht über die Tätigkeit der Fachstelle im Kanton aus und führt die durch die Gesetzgebung der Aufsichtsbehörde zuge - wiesenen Aufgaben durch. 2 Die Fachstelle hat dem Amt jährlich über seine Vollzugstätigkeit Be - richt zu erstatten. 3 Das Amt verfasst zuhanden des zuständigen Bundesamtes jährlich einen Bericht über den Vollzug. § 3 Zusammenarbeit 1 Der Regierungsrat kann in der Form von Verwaltungsvereinbarungen mit umliegenden Kantonen die Zusammenarbeit im Messwesen regeln. 1) SR 941.20 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
2 Das Amt fördert die Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Be - hörden des Kantons und anderer Kantonen. § 4 Gebühren und Auslagen 1 Die Eichmeisterin oder der Eichmeister erhebt die Gebühren gemäss der Eichgebührenverordnung 2 ) . 2 Der Tarif der Benützungsgebühren für die öffentlichen Waagen sowie die Entschädigungsansätze für die Auslagen der Fachstelle sind im An - hang festgelegt. § 5 * ... § 6 Aufhebung bisherigen Rechts 1 Die Einführungsverordnung vom 20. Mai 1978 zur Bundesgesetzge - bung über das Messwesen 3 ) und die Verfügung vom 9. Februar 1981 betreffend die provisorische Einführung der neuen Bestimmungen über öffentliche Wiegegeräte (Brückenwaagen) 4 ) werden aufgehoben. § 7 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft. 2) SR 941.298.1 3) A 1978, 950, 1281; A 1994, 682, 787, 1268 4) A 1981, 201 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 06.03.2012 01.04.2012 Erlass Erstfassung A 2012, 430 03.11.2015 01.01.2016 § 5 aufgehoben A 2015, 1771 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 06.03.2012 01.04.2012 Erstfassung A 2012, 430
§ 5 03.11.2015
01.01.2016 aufgehoben A 2015, 1771 4
Feedback