Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei... (510.21a)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) --> 510.21

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 21. Mai 2010 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantons verfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigk eiten und Verfahren zuzustimmen; b. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unt erliegt dem fakultativen Referendum.
1 ABl 2010, 1013
2 GDB 101
3 GDB 510.2a
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