Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 4. Dezember 2008 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen; b. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2008, 2143
2 GDB 101
3 GDB 410.9
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