Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Poli... (510.41)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)

über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizei einsätze (IKAPOL) vom 30. November 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) 3 vom 6. April 2006 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unterge- ordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Das Gesetz über die Kantonspolizei vom 4. Juni 1972 4 wird wie folgt ergänzt:

Art. 4a

Grenzüberschreitender Polizeieinsatz
1 Der Regierungsrat kann mit dem Bund und mit andern Kantonen Verwaltungsvereinbarungen über die polizeiliche Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Polizeieinsatz abschliessen.
2 Der Regierungsrat kann andere Kantone um Einsatz von Polizeikräften im Kanton Obwalden ersuchen oder auf Gesuch hin den Einsatz von Polizeikräften ausserhalb des Kantons anordnen. In Fällen von zeitlicher Dringlichkeit oder untergeordneter Bedeutung ist das Sicherheits- und Justizdepartement 5 zuständig.
4. Die Ergänzung des Gesetzes über die Kantonspolizei tritt mit dem Inkrafttreten der IKAPOL-Vereinbarung in Kraft, spätestens aber am
1. Januar 2007. 6
5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
1 ABl 2006, 1761, und ABl 2007, 29
2 GDB 101
3 GDB 510.4
4 GDB 510.1
5 Die Departementsbezeichnung wurde in Anwendung von Art. 11c Abs. 3 des Publikationsgesetzes (GDB 131.1) auf 1. Juli 2008 angepasst
6 Die IKAPOL-Vereinbarung wurde durch die KKJPD am 9. November 2006 in Kraft gesetzt
Markierungen
Leseansicht