Kantonsratsbeschluss über die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsen... (843.31)
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Kantonsratsbeschluss über die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes

über die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes vom 12. September 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsende- gesetzes vom 24. Juni 2003 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unterge- ordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Dem Nachtrag vom 24. Juni 2003 zur Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 15. Januar 1996 4 wird zugestimmt.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2003, 1079
2 GDB 101
3 GDB 843.3
4 GDB 843.21
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