Regierungsratsbeschluss über den Eid der Forstbeamten und Forstangestellten (930.611)
CH - OW

Regierungsratsbeschluss über den Eid der Forstbeamten und Forstangestellten

Regierungsratsbeschluss über den Eid der Forstbeamten und Forstangestellten vom 23. April 1878 (Stand 23. April 1878) Eid der Forstbeamten und Forstangestellten Die Forstbeamten und Forstangestellten des Kantons und der Gemeinden sollen schwören, beziehungsweise durch das Treuegelübde geloben: ih rem Berufe mit Ernst und Gewissenhaftigkeit nachzukommen, innerhalb ihrem Pflichtenkreise die Wohlfahrt des Landes und der Gemeinde nach Kräften zu fördern, keine Gaben noch Versprechungen, weder mittelbar noch unmittelbar, anzunehmen, kein Ansehen der Person zu beobachten und überhaupt des Landes und der Gemeinden getreue Beamte und Be dienstete zu sein. OGS 1899, 7
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 23.04.1878 23.04.1878 Erlass Erstfassung OGS 1899, 7 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 23.04.1878 23.04.1878 Erstfassung OGS 1899, 7 3
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