Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (415.411)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Fachhochschulvereinbarung

über den Beitritt zur interkantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 26. März 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 der Kantonsverfassung, Fassung vom
29. November 1998 2
28. Mai 1978 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der interkantonalen Fachhochschulverein- barung vom 4. Juni 1998 bei.
2. Den jährlichen Beitrag für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Obwalden, die eine Fachhochschule besuchen, trägt der Kanton.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, über die Erneuerung der Vereinbarung und über allfällige Beitragsanpassungen zu beschliessen.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
1 LB XXV, 223
2 LB XXV, 150
3 LB XVI, 121
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