Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region vom 26. Januar 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 43 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 2 sowie Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region vom 23. Januar 2001 4 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen in untergeordneten Fragen, nicht aber über die Beteiligung der übrigen Vereinbarungskantone, zuzustimmen und die Vereinbarung gegebenen- falls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2001, 126
2 SR 935.52
3 GDB 101
4 GDB 975.5
Feedback