Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 23. Oktober 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 1. Juni 2003 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unterge- ordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2003, 1238
2 GDB 101
3 Die Vereinbarung kann bei der Staatskanzlei oder in der GDB 780.7 eingesehen werden
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