Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (410.21)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 22. Januar 1971 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Erwägung, dass die Angleichung der kantonalen Schulsysteme auf schweizerischer Ebene notwendig und wünschbar ist, und dass sich zur Bewältigung regionaler und nationaler Aufgaben eine Gesamtplanung und Kooperation aufdrängt, dass sich die Konferenz der Erziehungsdirektoren stellvertretend für alle beteiligten Kantone in längeren Verhandlungen und aufgrund von gründlichen Vernehmlassungen bei allen kantonalen Gremien, die sich mit Schule und Erziehung beschäftigen, auf einen einheitlichen Text bezüglich der Verpflichtungen und Empfehlungen sowie der organisatorischen Vorkehrungen des Konkordates einigen konnten, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt dem Konkordat über die Schulkoordination bei. 3
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben und allfälligen künftigen Teiländerungen des Konkordates zuzustimmen.
3. Der Regierungsrat wird gleichzeitig bevollmächtigt, allfällig notwendig werdende Vollziehungsvorschriften zu erlassen.
1 LB XII, 284
2 LB XIII, 1
3 LB XII, 280
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