Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarungen über Früh- und Spätverbi... (772.41)
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Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarungen über Früh- und Spätverbindungen von und nach Engelberg

über die Genehmigung der Vereinbarungen über Früh- und Spätverbindungen von und nach Engelberg vom 21. April 1988 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst:
1. Die Vereinbarungen mit der Luzern–Stans–Engelberg-Bahn (LSE) vom
29. März 1988 2 sowie die Nachträge vom 19. November 1991 3 und
13. September 1994 4 über Früh- und Spätverbindungen von und nach Engelberg werden gestützt auf Art. 7 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 1986 5 genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarungen in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat Engelberg im Bedarfsfall anzupassen oder zu kündigen.
1 LB XX, 191; KRB über die Genehmigung der Vereinbarungsnachträge vom
19. Dezember 1991 (LB XXI, 359) sowie vom 20. Oktober 1994 (LB XXIII, 154)
2 In Kraft seit 28. Mai 1989; die Vereinbarungen können bei der Staatskanzlei eingesehen werden
3 In Kraft seit 31. Mai 1992; die Nachträge können bei der Staatskanzlei eingesehen werden
4 In Kraft seit 28. Mai 1995; die Nachträge können bei der Staatskanzlei eingesehen werden
5 LB XIX, 383
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