Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Dotationskapitals der Obwaldner Kantonalbank
über die Erhöhung des Dotationskapitals der Obwaldner Kantonalbank vom 4. September 1980 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 des Gesetzes über die Obwaldner Kantonalbank vom
2. Dezember 1973 2 , auf Antrag des Bankrates, beschliesst:
1. Das Dotationskapital der Obwaldner Kantonalbank wird um fünf Millionen Franken auf fünfundzwanzig Millionen Franken erhöht.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, zur Beschaffung und späteren Erneuerung des zusätzlichen Dotationskapitals von fünf Millionen Franken Anleihen zu möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XVII, 285
2 LB XIV, 308
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