Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden
über die Genehmigung der Vereinbarung über die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden vom 31. Mai 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Gesundheitsgesetzes vom 20. Oktober
1991
2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung über die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden vom 3. April 2001 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen.
1 ABl 2001, 761
2 LB XXI, 248
3 ABl 2001, 758
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