Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis vom 23. Februar 1989 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: 1. Die Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis 2 wird gestützt auf Art. 7 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum eidge- nössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 1986 3 genehmigt. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat Sarnen im Bedarfsfall anzupass en oder zu kündigen. 1 Nicht in LB und ABl 2 Die Vereinbarung vom 17. Januar 1989 ist rückwirkend ab 26. Dezember 1988 in Kraft und kann bei der Staatskanzlei eingesehen werden 3 OGS 1986, 130
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