Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Fisc... (651.31)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee

über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 26. Januar 1979 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 29. September 1978 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. zuhanden der interkantonalen Fischereikommission die verbindliche Beitrittserklärung abzugeben; b. allfälligen Teiländerungen der Vereinbarung von sich aus zuzustimmen; c. die Zugehörigkeit zur Vereinbarung zu kündigen, wenn geänderte Verhältnisse einen Austritt aus der Vereinbarung als angezeigt erscheinen lassen.
3. Der Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum revidierten Konkordat betreffend die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 31. Januar 1931 4 wird aufgehoben.
1 LB XVII, 46
2 LB XIII, 1
3 LB XVII, 29
4 LB VI, 323
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