Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung
Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung vom 24. September 1990 (Stand 24. September 1990) Der Regierungsrat, gestützt auf § 2 der Verordnung vom 26. März 1977 über die Herausga - be einer bereinigten Sammlung der kantonalen Erlasse (Gesetzbuch - verordnung) 1 ) , beschliesst: § 1 1 Alle kantonalen Gesetze, Verordnungen und weiteren Erlasse mit rechtsetzendem allgemeinverbindlichem Inhalt sind unter Vorbehalt von
§ 2 auf den 1. Februar 1990 hin aufgehoben, sofern sie nicht gänzlich
oder mindestens mit dem Titel und der Fundstelle in der Nidwaldner Ge - setzessammlung enthalten sind. § 2 1 Von der Aufhebung gemäss § 1 sind gestützt auf § 10 der Gesetz - buchverordnung folgende Verfügungen und Erlasse nicht betroffen: 1. die Vereinbarungen mit andern Kantonen über die Festlegung der Kantonsgrenzen; 2. die nicht allgemeinverbindlichen Erlasse, wie Pflichtenhefte, ver - waltungsinterne Reglemente und Dienstanweisungen sowie Lehr - pläne; 3. die Beschlüsse über den Voranschlag und die Staatsrechnung; 4. die periodisch sich wiederholenden Beschlüsse, sofern sie keine allgemeinverbindlichen Bestimmungen enthalten; 5. die Beschlüsse über die Anlage von Staatsgeldern sowie über die Aufnahme von Krediten, Darlehen und Anleihen; 6. die Verwaltungsakte im Einzelfall sowie die Beschlüsse über ein - malige Ausgaben; 1) NG 143.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
7. die Erlasse, die aufgrund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröffentlichen sind; 8. die Erlasse, die im höheren Landesinteresse geheimzuhalten sind. § 3 1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentli - chen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 2 Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgeho - ben, insbesondere die Verordnung vom 7. Januar 1983 über die redak - tionelle Bereinigung der Nidwaldner Gesetzessammlung 2 ) . 2) A 1983, 24 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 24.09.1990 24.09.1990 Erlass Erstfassung A 1990, 1546 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 24.09.1990 24.09.1990 Erstfassung A 1990, 1546 4
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