BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (40.1216)
BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (40.1216)
BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993
BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992; Stand am 1. Januar 1993) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 24 Buchstabe c der Kantonsverfassung 1 , beschliesst:
Artikel 1 Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63,7 Mio. Franken bewilligt. Daran sind Bundes
- subventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54,8 Mio. Franken zu erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8,9 Mio. Franken verbleiben wird.
Artikel 2 Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar
1992. Er erhöht sich um die teuerungsbedingten Mehrkosten.
Artikel 3 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar
1993 in Kraft. Im Namen des Volkes Der Landammann: Dr. Hansruedi Stadler Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
1 RB 1.1101 1