BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (40.1216)
CH - UR

BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993

BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992; Stand am 1. Januar 1993) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 24 Buchstabe c der Kantonsverfassung 1 , beschliesst:

Artikel 1 Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63,7 Mio. Franken bewilligt. Daran sind Bundes

- subventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54,8 Mio. Franken zu erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8,9 Mio. Franken verbleiben wird.

Artikel 2 Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar

1992. Er erhöht sich um die teuerungsbedingten Mehrkosten.

Artikel 3 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar

1993 in Kraft. Im Namen des Volkes Der Landammann: Dr. Hansruedi Stadler Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
1 RB 1.1101 1
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