BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993
BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993 (Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992; Stand am 1. Januar 1993) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 24 Buchstabe c der Kantonsverfassung 1 , beschliesst:
Artikel 1 Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63,7 Mio. Franken bewilligt. Daran sind Bundes
- subventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54,8 Mio. Franken zu erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8,9 Mio. Franken verbleiben wird.
Artikel 2 Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar
1992. Er erhöht sich um die teuerungsbedingten Mehrkosten.
Artikel 3 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar
1993 in Kraft. Im Namen des Volkes Der Landammann: Dr. Hansruedi Stadler Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
1 RB 1.1101 1
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