Regierungsratsbeschluss über die Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden ... (132.12)
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Regierungsratsbeschluss über die Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates

Regierungsratsbeschluss über die Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates vom 23. Februar 2021 (Stand 23. Februar 2021) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 58 der Kantonsverfassung und Art. 53–56 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 22. März 1997 (WAG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Aufgrund der kantonalen Einwohnerstatistik vom 31. Dezember 2020 2 ) haben in den Landrat des Kantons Nidwalden zu wählen: Politische Gemeinde Einwohnerinnen und Einwohner Landratsmitglieder Beckenried 3'733 5 Buochs 5'314 7 Dallenwil 1'846 3 Emmetten 1'552 2 Ennetbürgen 4'811 7 Ennetmoos 2'236 3 Hergiswil 5'836 8 Oberdorf 3'084 4 Stans 8'083 11 Stansstad 4'696 7 Wolfenschiessen 2'117 3 2 Diese Mandatsverteilung findet bei der Gesamterneuerungswahl des Landrates im Jahre 2022 Anwendung. 1) NG 132.2 2) A 2021, 230 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Ziff. 2 1 Dieser Beschluss kann gemäss Art. 78 Abs. 2 und Art. 78a WAG bin - nen 3 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht angefochten werden. 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 23.02.2021 23.02.2021 Erlass Erstfassung A 2021, 392 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 23.02.2021 23.02.2021 Erstfassung A 2021, 392 4
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