Landratsbeschluss über die Genehmigung von Vereinbarungen betreffend den Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden
652.103 Landratsbeschluss über die Genehmigung von Vereinbarungen betreffend den Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden vom 29. Januar 1997 Der Landrat, gestützt auf Art. 61 Ziffer 9 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3 des Gesetzes vom 26. April 1987 über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz) 2 , beschliesst:
1 . Die Vereinbarung betreffend Tarifverbund Luzern, Obwalden, Nidwalden (Rahmenvereinbarung) wird genehmigt.
2 . Die Vereinbarung der Besteller-Gesellschaft Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden wird genehmigt.
3 . Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Die Ziffer 2 des Landratsbeschlusses vom 18. November 1987 über den generellen Leistungsauftrag I und den Beitritt zum Tarifverbund Luzern/Obwalden/Nidwalden 3 wird aufgehoben.
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