Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Pati... (714.123)
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Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Patienten der Privatabteilung

714.123 Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Patienten der Privatabteilung vom 13. Oktober 1997 1 Der Regierungsrat, gestützt auf § 86 der Spitalverordnung vom 27. März 1981 2 , in Ausführung des Anhanges B der Spitaltaxverordnung vom 18. Dezember 1967 3 , beschliesst:
1 . Für die stationären Patientinnen und Patienten der Privatabteilung (I. und II. Klasse) des Kantonsspitals stellen die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen im Rahmen der Bestimmungen ihrer Anstellungsverträge Rechnung.
2 . Für Arzneimittel, Implantate wie Herzschrittmacher, Prothesen, Oesteosynthesematerial, Verband- /Verbrauchsmaterialien usw., wird zum Einkaufspreis ein Zuschlag von 30 Prozent in Rechnung gestellt.
3 . Im übrigen findet der Spitalleistungskatalog zum jeweils gültigen Taxpunktwert Anwendung. Für Operationsunkosten wird ein Zuschlag von 50 Prozent der Kosten des Eingriffes verrechnet.
4 .
1 Gesetzessammlung aufzunehmen.
2 Patienten der Privatabteilung 4 wird aufgehoben.
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