Landratsbeschluss über die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2 Nidwalden/Engelberg
811.11 Landratsbeschluss über die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2 Nidwalden/Engelberg vom 2. Juli 1997 1 Der Landrat, gestützt auf Art. 3 des Einführungsgesetzes vom 30. April 1978 zur Bundesgesetzgebung über Investitionshilfe für Berggebiete 2 , beschliesst:
1 . Das Entwicklungskonzept 2 der Region Nidwalden/Engelberg 3 wird genehmigt, soweit es sich auf den Kanton Nidwalden bezieht. Es ersetzt das Entwicklungskonzept Nidwalden-Engelberg vom Januar 1977 / April 1978 4 .
2 . Mit dem Vollzug wird der Regierungsrat beauftragt.
3 .
1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; vorbehalten bleibt die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2 Nidwalden/Engelberg durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
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