Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee vom 27. Februar 1998 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der erneuerten interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee vom 20. Juni 1997 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Kantonsratsbeschluss vom 26. März 1981 4 über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwald- stättersee vom 26. November 1980 sowie der Kantonsratsbeschluss vom
19. Oktober 1995 5 über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee vom 10. April 1995 werden aufgehoben.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XXV, 59
2 LB XIII, 1
3 LB XXV, 54
4 LB XVIII, 31
5 Nicht veröffentlicht
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