REGLEMENT über die Beurteilung im Kindergarten
REGLEMENT über die Beurteilung im Kindergarten (vom 29. Juni 2016 1 ; Stand am 1. August 2016) Der Erziehungsrat, gestützt auf Artikel 27 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 2 , beschliesst:
Artikel 1 Gegenstand
Dieses Reglement regelt für den Kindergarten:
a) die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler;
b) den Inhalt des Zeugnisses;
c) den Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe.
Artikel 2 Beurteilung
1 Die Beurteilung unterstützt das Lernen und die Persönlichkeitsentwick - lung.
2 Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich beurteilt. Die Beurtei - lung ergibt sich aus:
a) den Beobachtungen im Unterricht,
b) dem Beurteilungsgespräch.
Artikel 3 Beurteilungsinstrumente
Die Beurteilung ist anhand des vom Amt für Volksschulen vorgegebenen Dokumentes (Beurteilungsbogen) vorzunehmen.
1 AB vom 8. Juli 2016
2 RB 10.1115 1
Artikel 4 Beurteilungsgespräch
1 Das Beurteilungsgespräch informiert die Eltern und sofern gewünscht die Schülerin oder den Schüler über den Lernstand und die Lernfortschritte.
2 Es dient der Förderung der Schülerin oder des Schülers sowie dem Einbezug der Eltern in den Lernprozess.
3 Es unterstützt die Zusammenarbeit der Beteiligten und dient der Planung der weiteren Schullaufbahn.
4 Die Klassenlehrperson führt jährlich ein Beurteilungsgespräch mit den Eltern durch. Sie verwendet dazu die von der Bildungs- und Kulturdirektion zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Artikel 5 Zeugnis
1 In das Zeugnis werden eingetragen:
a) Name der Schülerin / des Schülers;
b) Schulort / Schultyp / Schuljahr;
c) Klasse;
d) Beurteilungsgespräch (Datum)
e) Besucht im nächsten Schuljahr ...;
f) Abwesenheiten in Halbtagen (entschuldigt/unentschuldigt), zu den Abwesenheiten zählen Absenzen, Beurlaubungen und die Selbstdispen - sation.
g) Bemerkungen;
h) Ausgestellt durch ... / eingesehen von ....
2 Die Einträge erfolgen durch die Klassenlehrperson.
3 Die Klassenlehrperson verwendet für das Erstellen der Zeugnisse die von der Bildungs- und Kulturdirektion bestimmten Zeugnisformulare und die entsprechende Software.
4 Das Zeugnis wird auf Schuljahresende abgegeben.
Artikel 6 Bemerkungen im Zeugnis
Bemerkungen im Zeugnis sind nur mit folgenden Einträgen zulässig:
a) bei Eintritt oder Austritt während des Schuljahres: «Eintritt am (Datum)» oder «Austritt am (Datum)»;
b) zur Begründung längerer Abwesenheiten: «Krankheit», «Unfall», «Spital - aufenthalt », «Alpdispens», «Mit Beschluss des Schulrates für (Zahl) Wochen vom Unterricht dispensiert»;
c) bei Integrative Sonderschulung: «Integrative Sonderschulung».
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Artikel 7 Wechsel vom Teilzeit- in den Vollzeitkindergarten
Das Verfahren für einen frühzeitigen oder späteren Wechsel vom freiwilligen in den obligatorischen Kindergarten richtet sich nach Artikel 15 der Schul - verordnung.
Artikel 8 Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe
1 Die Lehrperson beurteilt, ob die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler über die erforderliche Fähigkeit und Bereitschaft für den Besuch der
1. Klasse der Primarstufe verfügt.
2 Sie teilt ihre Einschätzung den Eltern spätestens bis 1. März vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe mit.
3 Sind die Eltern mit der Einschätzung der Lehrperson nicht einverstanden, richtet sich das Verfahren nach Artikel 15 der Schulverordnung.
Artikel 9 Rechtsschutz
Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Schulgesetz 3 .
Artikel 10 Änderungen bisherigen Rechts
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Artikel 11 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. August 2016 in Kraft. Im Namen des Erziehungsrats Der Präsident: Beat Jörg Der Sekretär: Dr. Peter Horat
3 RB 10.1111
4 Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlass eingefügt. 3
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