VERTRAG zwischen der Mädchenmittelschule Theresianum Ingenbohl SZ und dem Kanton Uri (10.1228)
CH - UR

VERTRAG zwischen der Mädchenmittelschule Theresianum Ingenbohl SZ und dem Kanton Uri

1 und dem Kanton Uri (vom 31. Mai 1989) Zwischen der Mädchenmittelschule Theresianum, Ingenbohl SZ, vertreten durch die Rektorin, einerseits, und dem Regierungsrat des Kantons Uri 1) , vertreten durch Herrn Erziehungsdirektor Dr. Hansruedi Stadler, anderseits, wird nachstehender Vertrag abgeschlossen.
Artikel 1 Zweck des Vertrages Der Regierungsrat des Kantons Uri überträgt der Mädchenmittelschule The- resianum, Ingenbohl SZ, die Ausbildung von Kindergärtnerinnen sowie von Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen für die entsprechenden Schu- len des Kantons Uri.
Artikel 2 Verpflichtungen des Theresianums Das Theresianum reserviert dem Kanton Uri für beide Seminarausbildungen pro Ausbildungsjahr je sechs Plätze. Die Schülerinnen aus dem Kanton Uri werden zu den gleichen Aufnahmebedingungen aufgenommen wie die Schülerinnen aus dem Kanton Schwyz.
Artikel 3 Anmeldung und Aufnahme in die Seminare Die Anmeldung für die Aufnahme in beide Seminarabteilungen hat über das Theresianum Ingenbohl zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer entsprechenden Prüfung. Zugelassen werden Schülerinnen, die das vorgeschriebene Alter erreicht und eine drei- klassige Sekundarschule oder eine gleichwertige Schule besucht haben und die weiteren allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllen.
Artikel 4 Aufnahmeprüfung und -entscheid, Entlassung Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung sowie der Entscheid über Aufnahme oder Nichtaufnahme ins Seminar werden den Kandidatinnen und der Erzie- hungsdirektion mitgeteilt. Das Seminar ist, nach Mitteilung an die Erzie- hungsdirektion, berechtigt, Schülerinnen bei mangelnder Eignung für den 1) Vom Regierungsrat genehmigt am 3. April 1989
2 Erziehungsrates des Kantons Schwyz von einer Prüfungskommission abge- nommen werden, Vertreter der Lehrerprüfungskommission oder der kanto- nalen Kindergartenkommission ab.
Artikel 6 Anerkennung des Lehrausweises Der Erziehungsrat des Kantons Uri anerkennt das vom Kanton Schwyz er- teilte Lehrdiplom. Die Inhaberinnen sind an die Schulen im Kanton Uri wähl- bar.
Artikel 7 Beschäftigung im Kanton Die vom Kanton Schwyz diplomierten, in Uri wohnhaften Kindergärtnerin- nen, Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen werden in den urneri- schen Schulen nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angestellt.
Artikel 8 Leistungen des Theresianums Das Theresianum Ingenbohl stellt den Kandidatinnen aus dem Kanton Uri in Schule und Internat die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen so- wie das allgemeine Schulmaterial zur Verfügung. Es stellt fachlich ausgebil- detes Lehrpersonal und regelt den Einsatz der Kandidatinnen in den ver- schiedenen Praktika während der Ausbildungszeit.
Artikel 9 Leistungen aus dem Kanton Uri Der Kanton Uri garantiert dem Theresianum Ingenbohl für die erwähnten Ausbildungen pro aufgenommene Schülerin jährlich Fr. 10 000.—. Die Ko- sten werden wie folgt aufgeteilt: Fr. 9 100.— übernimmt der Kanton; das per- sönliche Schulgeld der Schülerin beträgt Fr. 900.—.
Artikel 10 Kosten für die Schülerin Die Auslagen für das persönliche Schulgeld, Verpflegung, Unterkunft, per- sönliches Schulmaterial und Reisespesen gehen zu Lasten der einzelnen Schülerin.
Artikel 11 Beitrag des Kantons Uri Der Gesamtbeitrag des Kantons ist jeweils am 1. Februar des laufenden Schuljahres fällig.
Artikel 12 Vertragsdauer und Erneuerung Der vorliegende Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Er tritt auf Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft und wird, sofern nicht
3 res Jahr erneuert.

Artikel 13 Verpflichtungen nach Aufhebung des Vertrages Die Schulleitung verpflichtet sich, die in der Ausbildung stehenden Semi- naristinnen auch nach der Aufhebung des Vertrages bis und mit ihrer Diplo- mierung weiterauszubilden. Der Kanton hat die vertraglichen Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt weiterzuerfüllen. Theresianum Ingenbohl SZ

Die Rektorin: Sr. Klara Franziska Kriesi Erziehungsdirektion Uri Der Vorsteher: Dr. Hansruedi Stadler
Markierungen
Leseansicht