REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (20.2216)
CH - UR

REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung

REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversiche - rung (vom 25. Juli 1983 1 ; Stand am 14. März 2009) Der Regierungsrat des Kantons Uri, beschliesst:

Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts

1 Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert: ...
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Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts

Nachstehende Erlasse werden aufgehoben:
1. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsge - richt zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern.
2. Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegen - nahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL.
3. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles.

Artikel 3 Inkrafttreten

1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
2 Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung 3 nicht rechtskräftig, fällt es dahin. Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Hansheiri Dahinden
1 AB vom 28. September 1993
2 Die Änderungen wurden in die entsprechenden Erlasse eingefügt.
3 RB 20.2215 1
Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
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