Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen m... (410.81)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte

über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 23. Oktober 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , sowie Artikel 49 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Feb- ruar 2003 4 bei.
2. Den jährlichen Beitrag für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende mit Wohnsitz im Kanton Obwalden, die eine Vertragsschule besuchen, tragen: a. der Kanton, falls es sich um eine Mittelschule handelt (Gymnasium, Handelsschule usw.); b. die Einwohnergemeinde, falls es sich um eine Schule der Volksschulstufe (Sekundarschule usw.) handelt und sofern die Einwohnergemeinde die Kostengutsprache erteilt.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. den Beitritt zu erklären sowie die anerkannten Vertragsschulen festzulegen; b. Vereinbarungsänderungen in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren und allfälligen Beitragsanpassungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse zuzu- stimmen; c. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2003, 1237
2 GDB 101
3 GDB 410.1
4 GDB 410.8
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