Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Stiftsschule Engelberg
über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Stiftsschule Engelberg vom 26. April 1979 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 49 des Gesetzes über Schule und Bildung vom 28. Mai
1978
2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Obwalden und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Stiftsschule Engelberg vom 3. April 1979 wird genehmigt.
2. Der je Schüler an die Stiftsschule zu entrichtende Beitrag wird erbracht: a. durch ein Schulgeld der Eltern entsprechend dem für die Kantonsschule Sarnen geltenden Ansatz, b. der verbleibende Restbetrag durch den Kanton.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XVII, 61
2 LB XVI, 121
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