Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg
über die Genehmigung de r Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg vom 6. Juni 1997 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 49 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg vom 22. April 1997 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 Veröffentlicht durch Aufnahme in die elektronische Gesetzesdatenbank (Art. 3 Bst. d des Bereinigungsgesetzes vom 30. November 2000 (ABl 2000, 1371)
2 GDB 410.1
3 GDB 414.64
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