Kantonsratsbeschluss über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden in der psychiatrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden
über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden in der psychi atrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden vom 5. Mai 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Vereinbarung über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden in der psychiatrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden in Sarnen vom 7. März 2006 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unter- geordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer psychiatrischen Abteilung am Kantonsspital und die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden vom 17. Dezember 1993 4 wird aufgehoben.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2006, 685
2 GDB 101
3 GDB 833.11
4 LB XXII, 381
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