Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme und Behandlung von Patienten aus dem Kanton Obwalden im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Luzern
über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme und Behandlung von Patienten aus dem Kanton Obwalden im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Luzern vom 10. September 1992 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes vom 20. Oktober
1991
2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung über die Aufnahme und Behandlung von Patienten aus dem Kanton Obwalden im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Luzern vom 30. Juni 1992 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XXII, 124
2 LB XXI, 248
3 LB XXII, 122
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