Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Psychischkranken aus dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil
833.121 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Psychischkranken aus dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil vom 30. Januar 1992 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 des Ges undheitsgesetzes vom 20. Oktober
1991
2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung über die Aufnahme von Psychischkranken aus dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil vom 17. Dezember
1991 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die V ereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen. 4
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XXII, 12
2 GDB 810.1
3
4 Der Regierungsrat hat der geänderten Vereinbarung vom 29. November 2011 mit der Psychiatrischen Klinik Zugersee zugestimmt (ABl 2012, 67)
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