VERORDNUNG über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung
VERORDNUNG über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversiche - rung (vom 21. September 1983 1 ; Stand am 17. Februar 2009) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung 2 und
Artikel 59 Buchstabe e Kantonsverfassung
3 , beschliesst:
Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts
1 Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert: ...
4
Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung über die Unfallversicherung und die Unfallverhütung in der Landwirtschaft vom 12. Dezember 1955 wird aufgehoben.
Artikel 3 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum.
2 Sie tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Im Namen des Landrates Der Präsident: Rudolf Schenk Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
1 AB vom 28. September 1983
2 SR 832.20832.201
3 RB 1.1101
4 Die Änderungen wurden in die entsprechenden Erlasse eingefügt. 1
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