Landratsbeschluss über die Beteiligung des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden a... (642.41)
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Landratsbeschluss über die Beteiligung des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden an der DIAX Holding

Landratsbeschluss über die Beteiligung des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden an der DIAX Holding vom 11. März 1998 (Stand 20. Mai 1998) Der Landrat, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. April 1969 über das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden 1 ) , in Ausführung von § 4 Abs. 4 der Vollziehungsverordnung vom 3. Juli 1996 zum Gesetz über das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN-Verordnung) 2 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) beteiligt sich am Aktienkapital der DIAX Holding, Zug, im Betrage von Fr. 1'800'000.– durch Zeichnung von 18'000 Namenaktien mit einem Nominalwert von Fr. 100.– anfänglich liberiert mit voraussichtlich 20%. Ziff. 2 1 Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, der DIAX Holding Aktionärs - darlehen im Umfange des nicht liberierten Aktienkapitals einzuräumen. Ziff. 3 1 Der EWN-Verwaltungsrat wird ermächtigt, bei späteren Aktienkapital - erhöhungen der DIAX Holding entsprechend der Aktienbeteiligung des EWN weitere Aktien zu zeichnen. Ziff. 4 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum; er ist im 1) NG 642.1 2) NG 642.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
2 Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes 3 ) in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 3) NG 132.2 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 11.03.1998 20.05.1998 Erlass Erstfassung A 1998, 469, 1048 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 11.03.1998 20.05.1998 Erstfassung A 1998, 469, 1048 4
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