Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege
Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege vom 27. März 2013 (Stand 1. Januar 2013) Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 4 Ziff. 3 des Einführungsgesetzes vom 25. Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversi - cherungsgesetz, kKVG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Der kantonale Anteil an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege wird auf 55 Prozent festgesetzt. Ziff. 2 1 Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Ziff. 3 1 Gegen diesen Beschluss kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröf - fentlichung beim Verfassungsgericht Beschwerde erhoben werden. 1) NG 742.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 27.03.2013 01.01.2013 Erlass Erstfassung A 2013, 516 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 27.03.2013 01.01.2013 Erstfassung A 2013, 516 3
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