Vollzugsverordnung zum Landratsbeschluss über den Rahmenkredit zur Finanzierun... (811.21_Anhang)
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Vollzugsverordnung zum Landratsbeschluss über den Rahmenkredit zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen (Anhang)

kantonale Covid-19-Härtefallverordnung Anhang 811.21 Stand: 15. Januar 2021 9 A. ERFORDERLICHE NACHWEISE Die Unternehmen haben mit dem Gesuch unaufgefordert folgende Nach- weise gemäss § 9 Abs. 1 der kantonalen Covid-19-Härftefallverordnung 1 einzureichen: 1. provisorische Jahresrechnung 2020 (rechtsgültig visiert); 2. Jahresrechnung 2019; 3. Jahresrechnung 2018; 4. 2 Budget 2021; 5. Handelsregisterauszug; 6. Betreibungsregisterauszug; 7. Kopie der Identitätskarte oder des Passes der Person, welche das Gesuchformular unterzeichnet und elektronisch einreicht; 8. bei Einzelfirma: Steuererklärung der Inhaberin oder des Inhabers (Hauptformular) mit Wertschriften- und Guthabenverzeichnis und Fragebogen für Selbständigerwerbende. B. GESUCHSFORMULAR Die Volkswirtschaftsdirektion legt die Anforderungen an die Nachweise auf dem Gesuchformular fest. Sie kann Weisungen erlassen. 1 NG 811.21 2 Fassung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 14. Januar 2021, A 2021, 125; in Kraft seit 15. Januar 2021
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