Spitalratsbeschluss über die Taxen des Kantonsspitals (Anhang: Taxtarif des Kantonsspitals)
714.121_Anhang Taxtarif des Kantonsspitals 1 A. TAGESTAXEN 1. Nichtkrankenkassenpatientinnen und-patienten (Selbstzahlerinnen und Selbstzahler) der Allgemeinen Abteilung Fr. Kantonseinwohnerinnen und -einwohner: a) Erwachsene und Kinder 200.– b) gesunde Säuglinge 60.– Nichtkantonseinwohnerinnen und –einwohner: a) Erwachsene und Kinder 280.– b) gesunde Säuglinge 160.– Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Ausland: a) Erwachsene und Kinder 1350.– b) gesunde Säuglinge 160.– Bei den Tarifen 1a), 1b) und 2a) werden die Nebenkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei den Tarifen 2b), 3a) und 3b) sind inbegriffen: Verköstigung, Unterkunft und Pflege sowie alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen, soweit sie im Kantonsspital Nidwalden ausgeführt werden können und nicht gemäss Abs. 2 ausgenommen sind. Zusätzlich werden die folgenden Leistungen in Rechnung gestellt: - Operations- und Gebärsaalbenützung gemäss Kategorien-Einteilung - Intensivstation IMC - Kosten für Implantate - Krankentransporte - Unkosten bei Todesfällen - Patientenbehelfe wie Stöcke usw. - Kosten für Sachbeschädigungen - Beherbergung von Begleitpersonen und Auslagen für Begleitung - Nicht kassenpflichtige medizinische Leistungen einschliesslich präventivmedizinische Leistungen - Auslagen für persönliche Bedürfnisse 2. Ausserkantonale Krankenkassenpatientinnen und -patienten der Allgemeinen Abteilung Erwachsene und Kinder 1250.– gesunde Säuglinge 160.– Die vorstehenden Tagestaxen sind anwendbar, wenn die Krankenkasse Kostengutsprache leistet. In diesen Taxen sind inbegriffen: Verköstigung, Unterkunft und Pflege sowie alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen, soweit sie im Kantonsspital Nidwalden ausgeführt werden können und nicht gemäss Abs. 3 ausgenommen sind. Zusätzlich werden die folgenden Leistungen in Rechnung gestellt: - Operations- und Gebärsaalbenützung gemäss Kategorien-Einteilung - Intensivstation IMC
- Kosten für Implantate - Krankentransporte - Unkosten bei Todesfällen - Patientenbehelfe wie Stöcke usw. - Kosten für Sachbeschädigungen - Beherbergung von Begleitpersonen und Auslagen für Begleitung - Nicht kassenpflichtige medizinische Leistungen einschliesslich präventivmedizinische Leistungen - Auslagen für persönliche Bedürfnisse 3. Patientinnen und Patienten der Privatabteilung Einzel- Zimmer Gesunde Säuglinge Kantonseinwohner 490.– 67.– Nichtkantonseinwohner 545.– 78.– Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Ausland 690.– 85.– Zusätzlich werden die Nebenkosten in Rechnung gestellt. B. TAXEN FÜR BESONDERE LEISTUNGEN Die Taxen für besondere Leistungen werden durch den Regierungsrat in einem besonderen Beschluss geregelt. Endnoten 1 Fassung gemäss Beschluss des Spitalrates vom 8. November 2002, A 2003, 971; in Kraft seit 1. Januar 2003
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