Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement (213.711)
Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement (213.711)
Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement
Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement vom 4. Oktober 1988 (Stand 1. Januar 1989) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und Grundpfandverordnung vom 3. Juli 1986 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Schätzungsreglement 1 Es wird ein Reglement für die Schätzung der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke (Schätzungsreglement) erlassen. 2 Die im Schätzungsreglement enthaltenen Richtlinien, Normen und An sätze sind für die Schätzungsorgane verbindlich.
Art. 2
Veröffentlichung 1 Das Schätzungsreglement wird als Sonderdruck herausgegeben. 2 Der Sonderdruck kann zum Selbstkostenpreis bei der Staatskanzlei oder beim Sekretariat für Grundstückschätzungen bezogen werden.
Art. 3
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Die Richtlinien über die Schätzung der Grundstücke vom 18. März 1980 2 ) werden aufgehoben.
Art. 4
Inkrafttreten 1 Diese Ausführungsbestimmungen und das Schätzungsreglement treten am 1. Januar 1989 in Kraft. 1) OGS 1986, 118 2) OGS 1980, 42 OGS 1989, 89
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 04.10.1988 01.01.1989 Erlass Erstfassung OGS 1989, 89 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 04.10.1988 01.01.1989 Erstfassung OGS 1989, 89 3