INTERKANTONALE VEREINBARUNG über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
INTERKANTONALE VEREINBARUNG über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen 1 (vom 18. Februar 1993 2 ; Stand am 1. Januar 2013)
1 Gestützt auf Art. 1c i.V.m. Art. 3 Abs. 4 des Reglements vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wurde dieser Erlass durch Verweis veröffent - licht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen (AB vom 8. Februar 2013). Der betreffen - de Rechtserlass befindet sichunter www.edk.ch.
2 Beitritt des Kantons Uri durch LRB vom 2. Februar 1994, in Kraft gesetzt auf den 1. Janu - ar 1995 (AB vom 11. Februar 1994). 1
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