Verordnung über Geoinformation (211.700)
CH - VS

Verordnung über Geoinformation

über Geoinformation (kGeoIV) vom 09.03.2022 (Stand 01.07.2022) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 2 Absatz 2, 3 Absatz 1, 5, 7, 8 Absatz 2, 12 Absatz 1,
13, 14 Absatz 2, 15, 16 Absatz 2, 18 Absatz 2 und 22 Absatz 2 des Ausfüh - rungsgesetzes zum Bundesgesetz über Geoinformation vom 10. März 2016 (kGeoIG); auf Antrag des für die Geoinformation zuständigen Departements, verordnet:
1 Allgemeines

Art. 1 Zweck

1 Die vorliegende Verordnung bezweckt die Festlegung der Organisation und der Funktionsmodalitäten des Geoinformationssystems GIS-Wallis.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Die vorliegende Verordnung betrifft die Geobasisdaten des Bundesrechts in der Zuständigkeit des Kantons und der Gemeinden und die Geobasisda - ten des Kantonsrechts.
2 Der Anhang 1 beinhaltet den Katalog der Geobasisdaten des Bundes - rechts.
3 Der Anhang 2 beinhaltet den Katalog der Geobasisdaten des Kantons - rechts.
4 Besondere fachgesetzliche Regelungen bleiben vorbehalten. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
2 Organisation

Art. 3 Steuerungsorgan GIS-Wallis

1 Das Steuerungsorgan GIS-Wallis ist das Aufsichtsorgan des GIS-Wallis. Seine Aufgaben sind folgende: a) es bereitet die Strategie und die Ziele des GIS-Wallis vor; b) es erlässt Richtlinien und Empfehlungen des GIS-Wallis; c) es gibt eine Vormeinung der notwendigen Ressourcen des Geomatik- Kompetenzzentrums (nachfolgend: CC GEO); d) es fördert das GIS-Wallis bei den externen Partnern; e) es legt die Prioritäten der Geomatikprojekten von allgemeinem Interes - se fest.
2 Das Steuerungsorgan ist direkt dem Staatsrat unterstellt.
3 Der Staatsrat bestimmt per Entscheid die Mitglieder des Steuerungsorgans GIS-Wallis. Die Gemeinden werden mit mindestens einer Person im Organ vertreten.

Art. 4 Kompetenzen des CC GEO

1 Das CC GEO wird mit der Realisierung des GIS-Wallis, mit dem Aufbau und der Verwaltung der kantonalen Geodateninfrastruktur beauftragt. Zu die - sem Zweck führt es folgende Aufgaben aus: a) es entwirft, entwickelt und führt das GIS-Wallis ein und stellt seine per - manente Betriebstüchtigkeit sicher; b) es stellt die Integration des GIS-Wallis in die nationale Geodateninfa - struktur sicher; c) es stellt die Integration des kantonalen GIS in die IT-Umgebung der Kantonsverwaltung sicher; d) es fördert die interne Nutzung des kantonalen GIS bei den kantonalen Dienststellen; e) es stellt das Sekretariat des Steuerungsorgans GIS-Wallis sicher und liefert die Führungsinstrumente in Bezug auf das GIS-Wallis.
2 Das CC GEO stellt die Koordination zwischen den kantonalen Dienststellen und dem GIS-Wallis sicher. Es nimmt folgende Aufgaben wahr: a) es pflegt den Katalog der Geobasisdaten des Kantonsrechts und stellt die Nachführung der Geometadaten sicher;
b) es stellt die Abschlusskontrolle der Geobasisdaten des Bundes- und des Kantonsrechts sicher, genehmigt deren Qualität und bewilligt de - ren Abgabe; c) es stellt die Geobasisdaten des Bundes- und Kantonsrechts den kantonalen Dienststellen bereit; d) es koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarchiv die Archivie - rung der Geobasisdaten des Bundes- und Kantonsrechts; e) es gibt seine Vormeinung für die Beschaffung von GIS-Software durch die kantonalen Dienststellen ab; f) es organisiert die Ausbildung im Bereich Geoinformation; g) es erarbeitet Regeln für die Erarbeitung von Bestimmungen und Emp - fehlungen gemäss Artikel 5 Ansatz 4 kGeoIG; h) es genehmigt die technischen Bestimmungen und Empfehlungen ge - mäss Artikel 5 Absatz 3 kGeoIG; i) es realisiert Geomatikprojekte von allgemeinem Interesse, beaufsich - tigt und unterstützt Projekte der kantonalen Dienststellen; j) es beschafft Geodaten von Dritten gemäss den Bedürfnissen der kantonalen Dienststellen; k) es informiert regelmässig die kantonale Verwaltung über die Aktivitä - ten des Bundes und der Kantone im Bereich Geoinformation; l) es publiziert die Geobasisdaten des Bundes- und Kantonsrecht auf dem Geoportal gemäss Artikel 16 kGeoIG.
3 Das CC GEO wird beauftragt, Synergien zwischen den öffentlichen Verwal - tungen, kantonale und kommunale Verwaltungen im Bereich Geoinformation zu schaffen. Zu diesem Zweck nimmt es folgende Aufgaben wahr: a) es stellt die regelmässige Information der Gemeinden über Aktivitäten des Bundes und des Kantons bezüglich GIS-Wallis; b) es stellt die regelmässige Information des Bundes über die kantonalen und kommunalen Aktivitäten betreffend GIS-Wallis sicher; c) es stellt die Geobasisdaten des Bundes- und Kantonsrechts den Bun - desämtern, Gemeinden und Dritten bereit; d) es stellt die Betriebstüchtigkeit des Geoportals gemäss Artikel 16 kGeoIG sicher;
4 Das CC GEO ist administrativ der Dienststelle für Geoinformation unter - stellt.

Art. 5 Zuständigkeiten der kantonalen Dienststellen

1 Die für die Erfassung, Nachführung und Verwaltung von Geobasisdaten zuständigen kantonalen Dienststellen werden im Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts und des Kantonsrechts bezeichnet.
2 Sie sind verantwortlich für die regelmässige Nachführung und für die Quali - tät der Geodaten, die für die Ausübung der gesetzlichen Aufgaben notwen - dig sind, sowie die Digitalisierung ihrer Papierpläne. Sie nehmen folgende Aufgaben wahr: a) sie erheben und aktualisieren Geodaten gemäss Richtlinien des CC GEO; b) sie liefern Geodaten und Geometadaten an das CC GEO gemäss Richtlinien; c) sie melden dem CC GEO aus Koordinationsgründen alle Geomatikpro - jekte; d) sie nehmen an der Erarbeitung der Richtlinien insbesondere im Zu - sammenhang zu Daten- und Darstellungsmodellen teil; e) sie melden dem CC GEO ihre Bedürfnisse an Geodaten; f) sie geben ihre Vormeinung bei der Lieferung der Geodaten an Dritte ab, die in ihrer Zuständigkeit liegen.

Art. 6 Zuständigkeiten der Gemeinden

1 Die Gemeinden sind zuständig für die Erfassung, die Nachführung und die Qualität der Geobasisdaten des Kantonsrechts, die in ihrer Zuständigkeit sind.
2 Zu diesem Zweck nehmen sie folgende Aufgaben wahr: a) sie übermitteln dem CC GEO alle in Ziffer 1 beschriebenen Geobasis - daten; b) sie stellen die Anwendung der kantonalen Richtlinien betreffend Da - ten- und Darstellungsmodelle und betreffend Datenqualität in ihren Geomatikprojekten sicher; c) sie übermitteln bei Bedarf die Geobasisdaten gemäss Ziffer 1, auch wenn sie die Modelle nicht respektieren sollten.
3 Gebäude- und Wohnregister

Art. 7 Informatikplattform für Gebäude- und Wohnregister

1 Die zuständigen Dienststellen für den Aufbau und Betrieb der Informatik - plattform Gebäude- und Wohnregister werden in Artikel 26 des Gesetzes über Referenzdatenbanken und die Harmonisierung des Personenregisters, des Betriebs- und Unternehmensregisters sowie des Gebäude- und Woh - nungsregisters (GRDB) bezeichnet.
4 Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Geodaten

Art. 8 Bezugsrahmen

1 Der Bezugsrahmen für die Erfassung und Verwaltung von Geodaten ist der Bezugsrahmen LV95 für die Planimetrie und LN02 für die Altimetrie.

Art. 9 Modelle

1 Mindestens ein Geodatenmodell ist den Geobasisdaten zuzuordnen.
2 Die Beschreibungssprache für Geodatenmodelle respektiert die Norm eCH-0031 INTERLIS 2 – Referenzhandbuch.
3 Das CC GEO kann ein oder mehrere Darstellungsmodelle vorschreiben. Die Beschreibung definiert namentlich die Spezifikationsgrad, die konventio - nellen Zeichen und die Legenden.

Art. 10 Lieferung von Geodaten

1 Die Schnittstelle für die Lieferung von Geodaten an die Kantonsverwaltung stützt sich auf die Norm eCH-0031 INTERLIS 2 – Referenzhandbuch.

Art. 11 Archivierung und Archivierungskonzept

1 Das Kantonsarchiv ist zuständig für die Archivierung von Geobasisdaten des Bundes- und des Kantonsrechts, in Zusammenarbeit mit dem CC GEO und der gemäss Artikel 7 kGeoIG zuständigen Stellen.
2 Das Kantonsarchiv wird beauftragt, ein Archivierungskonzept zu erstellen.
5 Zugang und Nutzung der Geobasisdaten des Kantonsrechts

Art. 12 Zugangsberechtigungsstufen

1 Die Geobasisdaten werden folgenden Zugangsberechtigungsstufen zuge - wiesen: a) öffentlich zugängliche Geobasisdaten: Zugangsberechtigungsstufe A; b) beschränkt öffentlich zugängliche Geobasisdaten: Zugangsberechti - gungsstufe B; c) nicht öffentlich zugängliche Geobasisdate: Zugangsberechtigungsstufe C.
2 Die Zugangsberechtigungsstufen werden in den Anhängen 1 und 2 für je - den Geobasisdatensatz bestimmt.

Art. 13 Zugang zu Geobasisdaten der Stufe A

1 Zu Geobasisdaten der Zugangsberechtigungsstufe A wird Zugang gewährt, unter Vorbehalt der Qualität der verfügbaren Geodaten.
2 Der Zugang wird im Einzelfall oder generell für Teile des Datensatzes ein - geschränkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn: a) die zielkonforme Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen beeinträchtigt würde; b) die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden kann; c) aussenpolitische Interessen oder die internationalen Beziehungen der Schweiz oder eines Kantons beeinträchtigt werden können; d) die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen oder zwi - schen Kantonen beeinträchtigt werden können; e) die wirtschafts-, geld- und währungspolitischen Interessen der Schweiz gefährdet werden können; f) Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden können; g) spezialgesetzliche Geheimhaltungspflichten verletzt werden können.

Art. 14 Zugang zu Geobasisdaten der Stufe B

1 Zu Geobasisdaten der Zugangsberechtigungsstufe B wird kein Zugang gewährt.
2 Der Zugang wird im Einzelfall oder generell ganz oder für Teile des Daten - satzes gewährt, wenn: a) er den Geheimhaltungsinteressen nicht widerspricht, oder b) die Geheimhaltungsinteressen durch rechtliche, organisatorische oder technische Massnahmen gewahrt werden können.

Art. 15 Zugang zu Geobasisdaten der Stufe C

1 Zu Geobasisdaten der Zugangsberechtigungsstufe C wird kein Zugang gewährt.

Art. 16 Nutzungsbedingungen für Dritte

1 Die Nutzungsbedingungen für Geobasisdaten des Kantonsrechts durch Dritte werden in einem Vertrag zwischen dem CC GEO und dem Dritten ge - regelt.
2 Die Dritten sind für die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich.
3 Wenn die Geobasisdaten über IT-Mittel direkt zugänglich sind, vergewis - sert sich der Benutzer selbst über die Aktualität, die Qualität und die Voll - ständigkeit dieser Geobasisdaten.
6 Gebühren

Art. 17 Gebührenbefreiung

1 Der Austausch von Geobasisdaten des Bundes- und des Kantonsrechts zwischen kantonalen Dienststellen ist gebührenfrei
2 Der Zugang zu Geodiensten der Kantonsverwaltung ist gebührenfrei.
3 Die Konsultation von Geodaten des GIS-Wallis ist gebührenfrei.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
09.03.2022 01.07.2022 Erlass Erstfassung RO/AGS 2022-014
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 09.03.2022 01.07.2022 Erstfassung RO/AGS 2022-014
Anhang 1 zu Artikel 2 Absatz 2 kGeoIV (Stand 0 1.07.2022 )

Art. A1 - 1 Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts in der

Zuständigkeit des Kantons und der Gemeinden Tabelle ID Bezeichnung Zuständige Stelle Stufe ÖREBK
7 Grundbuch: Grundstücksbezeichnung, Gru nd- stücksbeschreibung, Eigentümer, Eigentums- form, Erwerbsdatum DGB ( A ) -
8 Grundbuch: übrige Daten gemäss eGRISDM DGB ( B ) -
14 Strassenverkehrszählung regionales und loka- les Netz DFM (A) -
17 Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz regional un d lokal DIB (A) -
23 Übrige Biotope von regionaler und lokaler Be- deutung DWNL (A) -
26 Kantonales Inventar der Auengebiete von nati- onaler, regionaler und lokaler Bedeutung DWNL (A) -
27 Kantonales Inventar der Hoch - und Über- gangsmoore von nationaler, re gionaler und lokaler Bedeutung DWNL (A) -
28 Kantonales Inventar der Flachmoore von natio- naler, regionaler und lokaler Bedeutung DWNL (A) -
29 Kantonales Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler, regionaler und lokaler Bedeu- tung DWNL (A) -
51 P lan für das Grundbuch (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
52 Basisplan - AV - CH (amtliche Vermessung) DGI (A) -
54 Fixpunkte LFP2, HFP2, LFP3, HFP3 (amtliche Vermessung) Geometer, DGI (A) -
55 Bodenbedeckung (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
56 Einzelobjekte (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
57 Höhen (amtliche Vermessung) DGI (A) -
58 Nomenklatur (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
59 Liegenschaften (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
60 Gebäudeadressen (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
61 Dauernde Bodenverschiebungen (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
62 Hoheitsgrenzen (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
63 Administrative Einteilungen (amtliche Vermes- sung) Geometer [DGI] (A) -
64 Rohrl eitungen (amtliche Vermessung) Geometer [DGI] (A) -
66 Inventar Trinkwasserversorgung in Notlagen DVV (B) -
67 Velowegnetze DFM (A) -
68 Frucht folgeflächen DRE (A) -
69 Richtpläne der Kantone DRE (A) -
73 Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) Gemeinde [DRE] (A) ( X )
74 Stand der Erschliessung Gemeinde [DRE] (A) -
76 Planungszonen Gemeinde [DRE] (A) ( X )
79 Fuss - und Wanderwegnetze Gemeinde [DRE] (A) -
81 Schutz vor Naturereignissen (weitere Erhebun- gen) DNAGE (A) -
100 Einschränkungen für die Binnens chifffahrt DSUS (A) -
113 Risikokataster (Erhebungen der Kantone) DAA, DFM (B) -
114 Abfallanlagen DUW (A) -
116 Kataster der belasteten Standorte DUW (A) ( X )
122 Kantonale Erhebungen der Luftbelastung (Messnetze) DUW (A) -
125 Ergebnisse Kantonale Ü berwachung Bodenbe- lastung DUW (A) -
128 Regionale Entwässerungsplanung REP Gemeinde [ DUW ] (A) -
129 Kommunale Entwässerungsplanung GEP Gemeinde [ DUW ] (A) -
130 Gewässerschutzbereiche DUW (A) -
131 Grundwasserschutzzonen Gemeinde [ DUW ] (A) (X)
132 Grun dwasserschutzareale Gemeinde [ DUW ] (A) (X)
134 Wasserqualität (weitere Erhebungen) DUW / DVV (B) -
136 Hydrologische Verhältnisse (weitere Erhebun- gen) DNAGE (A) -
138 Trinkwasserversorgung (weitere Erhebungen) DVV (B) -
139 Grundwasservorkom men DUW (A) -
140 Inventar der bestehenden Wasserentnahmen DUW / DEWK / DLW / DVV (A) -
141 Grundwasseraustritte, - fassungen und - anreicherungsanlagen DUW / DEWK / DLW / DVV (A) -
144 Lärmbelastungskataster für Haupt - und übrige Strassen DUW (A) -
145 Lärmempfind lichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Gemeinde [DRE] (A) (X)
151 Rebbaukataster DLW (A) -
153 Landwirtschaftliche Kulturflächen DLW (A) -
154 Gebietsüberwachung besonders gefährlicher Schadorganismen DLW (A) -
157 Statische Waldgrenze n Gemeinde [ DWNL ] (A ) ( X )
159 Waldabstandslinien Gemeinde [ DWNL ] (A) ( X )
160 Waldreservate Gemeinde [ DWNL ] (A) ( X )
161 Forstliche Planung (Standortverhältnisse, Wald- funktionen) DWNL (A) -
166 Gefahrenkarten DNAGE (A) -
167 Gefahrenkataster (Ereigniskataster) Gemeinde [DN AGE ] (A) -
168 Jagdbanngebiete kantonal DJFW (A) -
172 Vogelreservate kantonal DJFW (A) -
174 Fischschongebiete DJFW (A) -
182 Radondatenbank DVV (B) -
183 Stromversorgungssicherheit: Netzgebiete DEWK (A) -
184 Kantonale Ausnahmetransportrouten DFM ( A) -
185 Rodungen und Rodungsersatz DWNL (A) -
187 Pärke von nationaler Bedeutung DWNL (A) -
188 Kantonales Inventar der Kulturgüter von regio- naler und lokaler Bedeutung DIB (A) -
189 Kantonales Inventar der Trockenwiesen und ‑ weiden von nationaler, re gionaler und lokaler Bedeutung DWNL (A) -
190 Gewässerraum Gemeinde [DNAGE ] (A) -
191 Planung der Revitalisierungen von Gewässern DNAGE (A) -
192 Planung und Berichterstattung der Sanierung Wasserkraft DEWK (A) -
194 Stauanlagen unter kantonaler Aufsic ht DEWK, DNAGE (A) -
195 Ruhezonen für Wildtiere (inkl. Routennetz) DJFW (A) -
199 Nutzungseinschränkungen bei belasteten Bö- den DUW (A) -
210 Lage und angrenzende Bereiche gemäss Stör- fallverordnung (Erhebungen der Kantone) DAA / DFM (A) - DGI: Diensts telle für Geoinformation DWN L: Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft DNAGE: Dienststelle für Naturgefahren DK: Dienststelle für Kultur DGB: Dienststelle für Grundbuchwesen DLW: Dienststelle für Landwirtschaft DUW : Dienststelle für Umwelt DRE: D ienststelle für Raumentwicklung DEWK: Dienststelle für Energie und Wasserkraft DIB: Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe DJFW: Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wild DVV: Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen DAA: Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse DFM: Dienststelle für Mobilität
( ...): orientierend [ ... ]: kantonales Fachamt, zuständig für die Aufsicht
Anhang 2 zu Artikel 2 Absatz 3 kGeoIV (Stand 01. 07. 2022 )

Art. A2 - 1 Katalog der Geobasisdaten des Kantonsrechts

Tabelle ID Bezeichnung Zuständige Stelle Stufe ÖREBK
1 Amtsbezirke DGI A -
2 Kreisgerichte DGI A -
3 Burgergemeinden DGI A -
4 Bezirksgericht e DGI A -
5 Grundbuchkreise DGB A -
6 Register der Alp - und Wasserleitungsrechte DGB A -
7 Zivilstandskreise DGI A -
8 Touristische Orte DRP A -
9 Plan für das Grundbuch: Erweiterung Geometer [DGI] A -
10 Basisplan DGI A -
11 Bodenbedeckung: Erweite rung Geometer [DGI] A -
12 Einzelobjekte: Erweiterung Geometer [DGI] A -
13 Höhen: Erweiterung DGI A -
14 Betreibungs - und Konkurskreise DGI A -
15 Kantonale Natur - und Landschaftsbeschlüsse DWNL A -
17 Naturdenkmäler DWNL A -
18 Archäologische Stätt en, öffentlicher Teil DK A -
19 Archäologische Stätten, geschützter Teil DK B -
20 Naturparks DWNL A -
22 Vertragsflächen gemäss NHG DWNL A -
23 Kantonale Schiesskreise DZSM A -
24 Schiessanlagen DZSM A -
25 Militärkreise und – sektionen DZSM A -
26 Zivilschutzkataster Gemeinde [DZSM] B -
27 Inventar der Kulturgüter nationaler Bedeutung (A), regionaler Bedeutung (B) und lokaler Be- deutung ( C) DIB A -
28 Feuerungskontrolle DUW B -
29 Gebiete mit Mähobligatorium (Feuerschutz) Gemeinde [DZSM] A -
30 Einsatzgebiete Stützpunktfeuerwehren (SPFW) DZSM A -
31 Kaminfegersektoren DZSM A -
32 Suonen DRE A -
33 Sachplan 3. Rhonekorrektion (SP - R3) DNAGE A -
34 Detailnut zungspläne Gemeinde [DRE] A -
35 Qua rtierpläne Gemeinde [DRE] A -
36 Interkommunale Ric htpläne Gemeinde [DRE] A -
37 Entwicklungsperimeter Gemeinde [DRE] A -
38 Siedlungsperimeter Gemeinde [DRE] A -
39 Perimeter Güterzusammenlegung DLW A -
40 Perimeter Erschliessungsbeiträge und Beitrags- klassen Gemeinde [DFM] A -
41 Hinweisinventar über schützenswerte Bauten ausserhalb der Bauzone Gemeinde [ DIB ] A -
42 Gefahrenzonenpläne Gemeinde [DNAGE ] A X
43 Sachplan Hauptwanderwegnetz DFM A -
44 Baulinienpläne Gemeinde [DFM] A X
45 Inventare besonders schutzwürdiger Objekte des Ortsbilds - und Lan dschaftsschutzes Gemeinde [ DIB ] A -
46 Verzeichnis der Baugesuche Gemeinde [KBK] A -
47 Register der beanspruchten Landflächen und Nutzungsübertragungen Gemeinde [DRE] A -
48 Pläne und Enteignungswerke kantonal DFM A -
49 Pläne und Enteignungswerke kom munal Gemeinde [DFM] A -
50 Inventar der öffentlichen Oberflächengewässer DNAGE A -
51 Kantonaler Sachplan der Gewässer DNAGE A -
52 Wasserbauplan Rhone und Genfersee DNAGE A -
53 Wasserbauplan übrige Wasserläufe Gemeinde [ DNAGE ] A -
54 Gefahrenzonenp rojekte betreffend möglicher Überflutungen Rhone und Genfersee DNAGE A -
55 Gefahrenzonenprojekte betreffend möglicher Ü berflutungen übriger Wasserläufe Gemeinde [ DNAGE ] A -
56 Ausführungsprojekte Wasserbau kantonale Gewässer DNAGE A -
57 Ausführungspro jekte Wasserbau kommunale und andere Gewässer Gemeinde [ DNAGE ] A -
58 Konzessionen Kiesentnahme kantonal DNAGE A -
59 Konzessionen Kiesentnahme kommunal Gemeinde [ DNAGE ] A -
60 Gewässerunterhalt kantonale Gewässer DNAGE A -
61 Gewässerunterhalt kommuna le Gewässer Gemeinde [ DNAGE ] A -
62 Enteignungsplan Wasserbau DFM A -
63 Energieversorgungsplanung Gemeinde [DEWK] A -
64 Wärmegewinnung aus dem Grundwasser, aus den Seen oder aus den Wasserläufen Gemeinde [DEWK] A -
65 Kantonale Verkehrsplanung DFM A -
66 Nicht eidgenössisch konzessionierte Luftseil- bahnen und Skilifte DFM A -
67 Linien, Haltestellen, Tarifzonen des öffentlichen Verkehrs DFM A -
68 Strassensignalisation DFM A -
69 Kantonale Strassen und Wege DFM A -
70 Gemeindestrassen und – wege Ge meinde [DFM] A -
71 Privat strassen und - wege im Gemeinbrauch Gemeinde [DFM] A -
72 Güterstrassen und wege DLW A
73 Forststrassen und – wege DWFL A -
74 Genereller Strassenplan kantonaler Verkehrs- wege DFM A -
75 Genereller Strassenplan kommunaler Ver- k ehrswege Gemeinde [DFM] A -
76 Ausführungsprojekte kantonaler Verkehrswege DFM A -
77 Ausführungsprojekte kommunaler Verkehrswe- ge Gemeinde [DFM] A -
78 Strassenunterhaltskreise DFM A -
79 Baulinien kantonaler Verkehrswege DFM A X
80 Baulinien kommunal er Verkehrswege Gemeinde [DFM] A X
81 Kies - und Sandausbeutungen DWNL / DUW A -
82 Sozioökonomische Regionen DWTI A -
83 Rebbausektoren Gemeinde [DLW] A -
84 Weinbaulagen für Grand Cru Gemeinde [DLW] B -
85 Landwirtschaftliche Planungen DLW A -
86 Be wirtschaftungsperimeter der Alpen Gemeinde [DLW] A -
87 Be zugsgebiete Bodenverbesserungen Gemeinde [DLW] A -
89 Rebbergregister DLW A -
90 Forstkreise DWNL A -
91 Forstreviere DWNL A -
92 Waldentwicklungsplan DWNL A -
93 Bewirtschaftungsplan (Wald) G emeinde [ DWNL ] B -
94 Wiederbevölkerungsplanung (Fischerei) DJFW A -
95 Fischereirechtliche Einteilung der Gewässer (Patent - und Pachtgewässer) DJFW A -
96 Bergwerkkonzessionen DWNL / DUW A -
97 Orthofotos (kantonal) DGI A -
98 Luftbilder (kantonal) D GI A -
99 Historische Karten (Kanton Wallis) DGI A - DGI: Dienststelle für Geoinformation DWN L: Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft DNAGE: Dienststelle für Naturgefahren DK: Dienststelle für Kultur DGB: Dienststelle für Grundbuchwesen DLW: D ienststelle für Landwirtschaft
DU W : Dienststelle für Umwelt DRE: Dienststelle für Raumentwicklung DWTI : Diensts telle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation DEWK: Dienststelle für Energie und Wasserkraft DIB: Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe DJFW: Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wild DZSM: Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär DFM: Dienststelle für Mobilität KBK: Kantonale Baukommission [ ...]: kantonales Fachamt, zuständig für die Aufsicht
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