Beschluss über den Tarif für Leistungen der Dienststelle für Wald und Landschaft bei... (921.151)
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Beschluss über den Tarif für Leistungen der Dienststelle für Wald und Landschaft bei der Oberbauleitung

Beschluss über den Tarif für Leistungen der Dienststelle für Wald und Landschaft bei der Oberbauleitung vom 11.02.2015 (Stand 20.02.2015) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung; eingesehen den Artikel 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 24. Juni 1980 (FHG); eingesehen die Artikel 11 und 63 des Gesetzes über den Wald und die Na - turgefahren vom 14. September 2011 (kGWNg); eingesehen den Art. 39 des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Hei - matschutz vom 13. November 1998 (kNHG); eingesehen den Artikel 3 des Gesetzes über die Wege des Freizeitverkehrs vom 14. September 2011 (GWFV); auf Antrag der Dienststelle für Wald und Landschaft, beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

1 Der vorliegende Beschluss regelt die Kosten, welche die Dienststelle für Wald und Landschaft (nachstehend: die Dienststelle) für Leistungen in Rechnung stellt, die sie bei der Oberbauleitung eines durch sie subventio - nierten Naturgefahren-, Forst-, Natur- und Landschaftsschutz- sowie Wan - derwegprojekts erbringt.

Art. 2 Schuldner

1 Für die Kosten hat vollumfänglich der Subventionsnehmer (Einwohnerge - meinde, Burgergemeinde, anderer Waldeigentümer, Dritter) aufzukommen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

Art. 3 Tarif

1 Die in Rechnung gestellten Kosten betragen pauschal 2 Prozent der effek - tiven, durch die Dienststelle anerkannten, Bau- und Materialkosten eines realisierten Bauwerks oder einer erbrachten Dienstleistung.

Art. 4 Fakturierung

1 Die Dienststelle kann ihre Kosten in Rechnung stellen, sobald sie ihre Leistung erbracht hat.
2 Generell erfolgt die Verrechnung der Kosten, indem bei der Begleichung der vorgelegten Abrechnungen ein entsprechender Betrag der Subvention zurückbehalten wird.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Die Dienststelle sorgt für den Vollzug des vorliegenden Beschlusses, wel - cher mit seinem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft tritt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
11.02.2015 20.02.2015 Erlass Erstfassung BO/Abl. 8/2015
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 11.02.2015 20.02.2015 Erstfassung BO/Abl. 8/2015
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