Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats
                            Verordnung  über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats  Vom 20. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2019)  Der Regierungsrat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 91 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 17. März 1981  1  )   sowie §  7 des De  -  krets   über   Spesen,   Sitzungsgelder   und   übrige   Entschädigungen   vom   14.   März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2000  2  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Pauschale Jahresentschädigung
                            1  Die Mitglieder des Erziehungsrats erhalten für ihre Tätigkeit, insbesondere die  Vor-  und   Nachbereitung   von   Sitzungen,   und   die   damit   verbundenen  Auslagen   eine  pauschale Jahresentschädigung von Fr. 8'000.–.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für   die   Präsidien   von   Kommissionen   kann   die   Jahrespauschale   um   bis   zu  Fr.  5'000.– erhöht werden.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Anteilsmässige Entschädigung
                            1  Mitglieder, die während des Kalenderjahres in ihr Amt eintreten oder daraus aus  -  scheiden, erhalten die Entschädigung anteilsmässig.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Sitzungsgelder *
                            1  Die Mitglieder des Erziehungsrats erhalten für die Teilnahme an Sitzungen in  Arbeitsgruppen und Kommissionen Sitzungsgelder gemäss dem Dekret über Spesen,  Sitzungsgelder und übrige Entschädigungen vom 14.  März 2000  3  )  .  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 * ...
                            1)  SAR  401.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SAR  165.170
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  SAR  165.170  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Publikation und Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007 in Kraft.  Aarau, 20. Dezember 2006  Regierungsrat Aargau  Landammann  W  ERNLI  Staatsschreiber  D  R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            . G  RÜNENFELDER
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                24.10.2018 01.01.2019 § 1 Abs. 1 geändert 2018/7-12
24.10.2018 01.01.2019 § 1 Abs. 2 eingefügt 2018/7-12
24.10.2018 01.01.2019 § 3 Titel geändert 2018/7-12
24.10.2018 01.01.2019 § 3 Abs. 1 geändert 2018/7-12
24.10.2018 01.01.2019 § 4 aufgehoben 2018/7-12
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle